AGBs

 

1. Vertragspartner

 

Vertragspartner ist Studio TanzKunst – Jürgen Robisch, Schule für Tanz und Performance, Bahrenfelder Straße 201a, 22765 Hamburg. Alle den Unterrichtsvertrag betreffenden Angelegenheiten, wie z.B. Anmeldungen, Beendigung des Vertrages, besondere Absprachen sind ausschließlich mit Jürgen Robisch zu vereinbaren.

2. Vertragsgegenstand

Studio TanzKunst – Jürgen Robisch, Schule für Tanz und Performance, erteilt und vermittelt gemäß diesem Vertrag gebührenpflichtigen Unterricht. Nähere Details zur Art des Unterrichts und zu den vereinbarten Gebühren sind umseitig aufgelistet.

3. Unterrichtseinteilung

Kinder und Jugendliche:

Der Unterricht findet im Rahmen des Schuljahres statt. Unterrichtsfrei sind diejenigen Tage, die in der freien Hansestadt Hamburg in die Schulferien fallen, sowie alle gesetzlichen Feiertage. Der genaue Stundenplan des / der Schülers / Schülerin wird vom jeweiligen Lehrer des Tanzstudios in Absprache mit dem Schüler / der Schülerin, bzw. Erziehungsberechtigten erstellt.

Erwachsene Einzeltänze und Paartanz fortlaufende Kurse:

Der Unterricht findet wöchentlich statt, gemäß den vereinbarten, umseitigen Details. Unterrichtsfrei sind 3 Wochen innerhalb der Sommerferien und 2 Wochen innerhalb der Weihnachtsferien der freien Hansestadt Hamburg, sowie alle gesetzlichen Feiertage. Der genaue Stundenplan des Schülers wird vom jeweiligen Lehrer des Tanzstudios in Absprache mit dem Schüler/ der Schülerin erstellt.

Abgeschlossene Kurse, Workshops und Schnupperkurse:

Die Anmeldung (schriftlich oder online) zu einem Tanzkurs / Workshop ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des gesamten Honorars. Diese Verpflichtung zur Zahlung gilt auch, wenn nicht alle Unterrichtseinheiten in Anspruch genommen werden können. Die Kursgebühr ist vor Kursantritt zu überweisen, bzw. am ersten Kurstag bar zu entrichten. Eine Teilnahme ist nur nach erfolgter Zahlung möglich.

4. Unterrichtsgebühren

Die monatlichen Gebühren, die auf Jahresbasis kalkuliert sind (Gesamtsumme/12 Monate), sind in jedem Kalendermonat bis spätestens zum 5. Kalendertag fällig. Studio TanzKunst ist berechtigt, zu Beginn eines jeden Kalenderjahres eine Anpassung der Gebühren für das laufende Kalenderjahr zu bestimmen. Diese Anpassung wird dem Schüler/ der Schülerin bzw. dem Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt. Die angepasste Gebühr ist erstmals mit Beginn des nächsten Kalendermonats nach Bekanntgabe fällig.

5. Unterrichtsausfall

Fällt von Seiten des Lehrers der Unterricht aus (z.B. Krankheit), so hat der Schüler/ die Schülerin Anspruch darauf, dass der Unterricht nachgeholt wird. Nichterscheinen des Schülers/ der Schülerin berührt die Verpflichtung zur Gebührenzahlung nicht.

6. Hausordnung

Der Schüler/ die Schülerin verpflichtet sich, die Hausordnung des Tanzstudios einzuhalten.

7. Probestunde

Alle Schüler erhalten eine kostenfreie Probestunde. diese Regelung gilt nicht für abgeschlossene Kurse und Workshops. Für eine weitere Teilnahme am Unterricht muss ein unterzeichneter Vertrag abgegeben werden, ansonsten fällt eine Unterrichtsgebühr von 12,50 Euro pro Unterrichtseinheit an.

8. Kündigung

Jeder Vertragspartner ist berechtigt den Unterrichtsvertrag mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartal zu kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Die Vertragsbedingungen werden als Bestandteil des Vertrages anerkannt.